Kosten
Auszug aus den amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts. Die amtlichen Gebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Die hier angegebenen Patentanwaltskosten stellen einen Mittelwert dar und dienen als Anhaltspunkte. Mit Mandanten , die bisher nicht mit mir zusammengearbeitet haben, treffe ich bei Auftragsvergabe eine Kosten-Vereinbarung.
1. Patente, DE
Erteilungsverfahren
Amtliche Gebühren:
Gebührenart | Kosten |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) | 40 € |
- für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 20 € |
Anmeldegebühr bei Anmeldung inPapierform (inklusive 10 Patentansprüche) | 60 € |
- für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 30 € |
Rechercheantragsgebühr | 300 € |
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag | 150 € |
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag | 350 € |
Jahresgebühr 3. Patentjahr | 70 € |
Jahresgebühr 4. Patentjahr | 70 € |
Jahresgebühr 5. Patentjahr | 90 € |
Jahresgebühr 6. Patentjahr | 130 € |
Einspruchverfahren | 200 € |
Patentanwaltskosten richten sich nach dem Arbeitsaufwand und können erst nach Kenntnis des Gegenstands des einzelnen Schutzrechts festgelegt werden.
Die Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung einer Patent-Anmeldung liegen zwischen 1.100 € und 2.500 €, je nach Arbeitsaufwand.
2. Patente, EU
Europäische Patentanmeldung
Amtliche Gebühren:
Gebührenart | Kosten |
Anmeldegebühr (E-Filling) | 115 € |
Gebühr für eine europäische Recherche | 1165 € |
Benennungsgebühr - Für alle Vertragsstaaten | 555 € |
Anwaltskosten
Die Kosten für die Ausarbeitung einer Europäischen Patentanmeldung werden nach Arbeitsaufwand berechnet und liegen in etwa zwischen 1500€ und 2500€
3. Gebrauchsmuster, DE
Eintragungsverfahren
Amtliche Gebühren:
Gebührenart | Kosten |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung | 30 € |
Anmeldegebühr bei Anmeldung inPapierform | 40 € |
Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich) | 250 € |
1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren | 210 € |
2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren | 350 € |
3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren | 530 € |
Löschungsantrag | 300 € |
Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung einer Gebrauchsmuster-Anmeldung liegen zwischen 900 € und 1.500 €, je nach Arbeitsaufwand.
4. Marke, DE
Eintragungsverfahren
Amtliche Gebühren:
Gebührenart | Kosten |
Anmeldegebühr bei Anmeldung inPapierform (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300 € |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290 € |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100 € |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung (§ 38 MarkenG) | 200 € |
Verlängerungsgebühr(einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750 € |
Klassengebühr bei Verlängerung(für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260 € |
Widerspruchsgebühr | 120 € |
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300 € |
Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100 € |
Rückerstattungsgebühr | 10 € |
Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen.
Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heißt, die Antragsgebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden.
Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro einbehalten wird.
Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern.
5. International registrierte Marken
Eintragungsverfahren
Amtliche Gebühren:
Folgende Gebühren sind für eine Anmeldung zu entrichten | Kosten |
Grundgebühr (Artikel 8 (2) (a) des Abkommens) | |
- wenn keine Wiedergabe der Marke in Farbe erfolgt | 653 CHF |
- wenn jede Wiedergabe der Marke in Farbe erfolgt | 903 CHF |
Für jede Klasse ab der vierten Klasse der Waren und Dienstleistungen< /td> | 100 CHF |
Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses einer International registrierten Marke richten sich nach Arbeitsaufwand. Sie betragen mindestens 350 €.
6. Unionsmarke (UM)
Eintragungsverfahren
In den Vorbereitungen zur Reform des europäischen Markenrechts hat der Europäische Rat seine Vorschläge zum neuen Gebührensystem vorgestellt. Derzeit beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke beträgt 1.350 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 400 EUR.
Amtliche Gebühren:
Die Grundgebühr für die Anmeldung bis zu drei Klassen | 900 € |
Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse für eine Gemeinschaftsmarke | 150 € |
Nach den Vorstellungen des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Marke nach der Reform | 850 € |
Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt | 50 € |
Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt | 150 € |
Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt | 850 € |
Die Verlängerungsgebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt | 50 € |
Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt | 150 € |
Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses einer Gemeinschaftsmarke richten sich nach Arbeitsaufwand. Sie betragen mindestens 450 €.
7. Design, DE
Eintragungsverfahren
Bei einer Schutzdauer von zunächst 5 Jahren (mit Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs)
Amtliche Gebühren:
Gebührenart | Kosten |
Einzelanmeldung | |
- bei Papieranmeldung | 70 € |
- bei elektronischer Anmeldung | 60 € |
Sammelanmeldung | |
- bei elektronischer Anmeldung | |
je Design | 6 € |
mindestens jedoch | 60 € |
- bei Papieranmeldung | |
je Design | 7 € |
mindestens jedoch | 70 € |
Bei einer Schutzdauer von zunächst 30 Monaten (Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs)
Amtliche Gebühren:
Gebührenart | Kosten |
Einzelanmeldung | 30 € |
Sammelanmeldung | |
je Design | 3 € |
mindestens jedoch | 30 € |
Hinweis: Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung gezahlt, gilt die Anmeldung gemäß § 6 Abs. 2 PatKostG als zurückgenommen.
Beispiele
EintragungsverfahrenAmtliche Gebühren:
Beispiel | Kosten |
Einzelanmeldung (elektronisch) | 60 € |
Einzelanmeldung (Papierform) | 70 € |
Sammelanmeldung mit 15 Designs (elektronisch) | 90 € |
Sammelanmeldung mit 15 Designs (Papierform) | 105 € |
Einzelanmeldung bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe | 30 € |
Sammelanmeldung mit 45 Designs bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe | 135 € |
Amtliche Gebühren:
Erstreckungsgebühren | Kosten |
Einzelanmeldung) | 40 € |
Sammelanmeldung je eingetragenes Design | 4 € |
mindestens jedoch | 40 € |
Hinweis: Die Erstreckungsgebühren sind innerhalb der Aufschiebungsfrist - also innerhalb von 30 Monaten nach dem Anmeldetag (bzw. Prioritätstag) - zu zahlen.
Aufrechterhaltungsgebühren
FÜR JEDES EINGETRAGENE DESIGN (AUCH IN EINER SAMMELEINTRAGUNG)
Amtliche Gebühren:
Gebührenart | Kosten |
für das 6. bis 10. Schutzjahr | 90 € |
für das 11. bis 15. Schutzjahr | 120 € |
für das 16. bis 20. Schutzjahr | 150 € |
für das 21. bis 25. Schutzjahr | 180 € |
Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design | 50 € |
Hinweis: Die Aufrechterhaltungsgebühren sind bis zum Ende des zweiten auf den Anmeldemonat folgenden Monats zu zahlen. Innerhalb einer Nachfrist von weiteren vier Monaten können sie zuzüglich des Verspätungszuschlags gezahlt werden.
Beispiel für die Aufrechterhaltung des Schutzes für ein eingetragenes Design für das 6. bis 10. Schutzjahr:
Anmeldetag 15.01.2009
Aufrechterhaltungsgebühr (90 Euro) spätestens 31.03.2014
Aufrechterhaltungsgebühr mit Zuschlag (90 Euro + 50 Euro) spätestens 31.07.2014
Europäische Patentanmeldungen steigend; insgesamt |
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Quelle Europäisches Patentamt |
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