Kosten

Auszug aus den amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts. Die amtlichen Gebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.

Die hier angegebenen Patentanwaltskosten stellen einen Mittelwert dar und dienen als Anhaltspunkte. Mit Mandanten , die bisher nicht mit mir zusammengearbeitet haben, treffe ich bei Auftragsvergabe eine Kosten-Vereinbarung.

1. Patente, DE

Erteilungsverfahren

Amtliche Gebühren:

Gebührenart Kosten
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) 40 €
- für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um  20 €
Anmeldegebühr bei Anmeldung inPapierform (inklusive 10 Patentansprüche) 60 €
- für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um  30 €
Rechercheantragsgebühr 300 €
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag 150 €
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350 €
Jahresgebühr 3. Patentjahr  70 €
Jahresgebühr 4. Patentjahr  70 €
Jahresgebühr 5. Patentjahr  90 €
Jahresgebühr 6. Patentjahr  130 €
Einspruchverfahren  200 €
Die Jahresgebühren verringern sich bei Lizenzbereitschaft nach § 23 Abs. 1 PatG jeweils um die Hälfte. 

Patentanwaltskosten richten sich nach dem Arbeitsaufwand und können erst nach Kenntnis des Gegenstands des einzelnen Schutzrechts festgelegt werden.

Die Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung einer Patent-Anmeldung liegen zwischen 1.100 € und 2.500 €, je nach Arbeitsaufwand.

2. Patente, EU

Europäische Patentanmeldung

Amtliche Gebühren:

Gebührenart Kosten
Anmeldegebühr (E-Filling) 115 €
Gebühr für eine europäische Recherche 1165 €
Benennungsgebühr - Für alle Vertragsstaaten 555 €

Anwaltskosten

Die Kosten für die Ausarbeitung einer Europäischen Patentanmeldung werden nach Arbeitsaufwand berechnet und liegen in etwa zwischen 1500€ und 2500€

3. Gebrauchsmuster, DE

Eintragungsverfahren

Amtliche Gebühren:

Gebührenart Kosten
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung 30 €
Anmeldegebühr bei Anmeldung inPapierform 40 €
Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich) 250 €
1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren 210 €
2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren 350 €
3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren 530 €
Löschungsantrag 300 €

Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung einer Gebrauchsmuster-Anmeldung liegen zwischen 900 € und 1.500 €, je nach Arbeitsaufwand.

4. Marke, DE

Eintragungsverfahren

Amtliche Gebühren:

Gebührenart Kosten
Anmeldegebühr bei Anmeldung inPapierform (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 300 €
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 290 €
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100 €
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung (§ 38 MarkenG) 200 €
Verlängerungsgebühr(einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 750 €
Klassengebühr bei Verlängerung(für jede Klasse ab der vierten Klasse) 260 €
Widerspruchsgebühr 120 €
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse 300 €
Löschungsgebühr wegen Verfalls 100 €
Rückerstattungsgebühr 10 €

Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen.

Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heißt, die Antragsgebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden.

Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro einbehalten wird.

Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern.

5. International registrierte Marken

Eintragungsverfahren

Amtliche Gebühren:

Folgende Gebühren sind für eine Anmeldung zu entrichten Kosten
Grundgebühr (Artikel 8 (2) (a) des Abkommens)  
- wenn keine Wiedergabe der Marke in Farbe erfolgt 653 CHF
- wenn jede Wiedergabe der Marke in Farbe erfolgt 903 CHF
Für jede Klasse ab der vierten Klasse der Waren und Dienstleistungen< /td> 100 CHF

Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses einer International registrierten Marke richten sich nach Arbeitsaufwand. Sie betragen mindestens 350 €.

6. Unionsmarke (UM)

Eintragungsverfahren

In den Vorbereitungen zur Reform des europäischen Markenrechts hat der Europäische Rat seine Vorschläge zum neuen Gebührensystem vorgestellt. Derzeit beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke beträgt 1.350 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 400 EUR.

Amtliche Gebühren:

Die Grundgebühr für die Anmeldung bis zu drei Klassen 900 €
Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse für eine Gemeinschaftsmarke 150 €

Nach den Vorstellungen des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Marke nach der Reform 850 €
Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 €
Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 €
Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 €
Die Verlängerungsgebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 €
Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 €

Patentanwaltskosten für die Ausarbeitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses einer Gemeinschaftsmarke richten sich nach Arbeitsaufwand. Sie betragen mindestens 450 €.

7. Design, DE

Eintragungsverfahren

Bei einer Schutzdauer von zunächst 5 Jahren (mit Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs)

Amtliche Gebühren:

Gebührenart Kosten
Einzelanmeldung
- bei Papieranmeldung 70 €
- bei elektronischer Anmeldung 60 €
Sammelanmeldung
- bei elektronischer Anmeldung
je Design 6 €
mindestens jedoch 60 €
- bei Papieranmeldung
je Design 7 €
mindestens jedoch 70 €

Bei einer Schutzdauer von zunächst 30 Monaten (Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs)

Amtliche Gebühren:

Gebührenart Kosten
Einzelanmeldung 30 €
Sammelanmeldung
je Design 3 €
mindestens jedoch 30 €

Hinweis: Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der Anmeldung gezahlt, gilt die Anmeldung gemäß § 6 Abs. 2 PatKostG als zurückgenommen.

Beispiele

Eintragungsverfahren

Amtliche Gebühren:

Beispiel Kosten
Einzelanmeldung (elektronisch) 60 €
Einzelanmeldung (Papierform) 70 €
Sammelanmeldung mit 15 Designs (elektronisch) 90 €
Sammelanmeldung mit 15 Designs (Papierform) 105 €
Einzelanmeldung bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe 30 €
Sammelanmeldung mit 45 Designs bei Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe 135 €
Erstreckungsgebühren (nach Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe):

Amtliche Gebühren:

Erstreckungsgebühren Kosten
Einzelanmeldung) 40 €
Sammelanmeldung je eingetragenes Design 4 €
mindestens jedoch 40 €

Hinweis: Die Erstreckungsgebühren sind innerhalb der Aufschiebungsfrist - also innerhalb von 30 Monaten nach dem Anmeldetag (bzw. Prioritätstag) - zu zahlen.

Aufrechterhaltungsgebühren

FÜR JEDES EINGETRAGENE DESIGN (AUCH IN EINER SAMMELEINTRAGUNG)

Amtliche Gebühren:

Gebührenart Kosten
für das 6. bis 10. Schutzjahr 90 €
für das 11. bis 15. Schutzjahr 120 €
für das 16. bis 20. Schutzjahr 150 €
für das 21. bis 25. Schutzjahr 180 €
Verspätungszuschlag für jedes eingetragene Design 50 €

Hinweis: Die Aufrechterhaltungsgebühren sind bis zum Ende des zweiten auf den Anmeldemonat folgenden Monats zu zahlen. Innerhalb einer Nachfrist von weiteren vier Monaten können sie zuzüglich des Verspätungszuschlags gezahlt werden.

Beispiel für die Aufrechterhaltung des Schutzes für ein eingetragenes Design für das 6. bis 10. Schutzjahr:

Anmeldetag     15.01.2009
Aufrechterhaltungsgebühr (90 Euro)     spätestens 31.03.2014
Aufrechterhaltungsgebühr mit Zuschlag (90 Euro + 50 Euro)     spätestens 31.07.2014

 

EU Vertragsstaaten
Europäische Patentanmeldungen steigend; insgesamt
Europäische Patentanmeldungen steigend
Quelle Europäisches Patentamt

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