Hinweise zur Anmeldung und Vermarktung
Einige Hinweise zur Anmeldung Ihrer Erfindung und zur Vermarktung Ihres Schutzrechts:
- Entwickeln Sie Ihre eigene Patentstrategie.
- Melden Sie Ihre Erfindung so schnell wie möglich als Patent oder Gebrauchsmuster an und warten Sie nicht bis zur Fertigstellung eines Prototyps.
- Prüfen Sie Umgehungslösungen.
- Nehmen Sie stets professionelle Hilfe in Anspruch, die gute Kenntnisse auf Ihrem Fachgebiet besitzt.
- Treffen Sie mit Ihrem Anwalt eine Honorarvereinbarung, damit Sie einen Überblick über die Zeitdauer des Anmeldeverfahrens und die damit verbunden Kosten erhalten, lassen Sie sich hierüber aufklären.
- Sollten Sie an der Vermarktung Ihrer Erfindung Interesse haben, melden Sie vor der Kontaktaufnahme mit einem Interessenten Ihre Erfindung an und stellen Sie so schnell wie möglich einen Prüfungsantrag, um die Erteilungsaussichten Ihrer Patentanmeldung besser einschätzen zu können.
- Fragen Sie Ihren Patentanwalt,
- welche Unternehmen sich mit Technologieverkehr befassen,
- welche Kosten auf Sie zukommen,
- welche Kosten von der Verwertungsgesellschaft übernommen werden,
- wie die Vergütung für die Verwertung Ihres Schutzrechts einzuschätzen ist.
- Überprüfen Sie die Wertigkeit Ihres Patentportfolios,
wobei Sie folgende Kriterien zugrunde legen können:
- Erteilungsaussichten: Nach Vorlage des ersten Prüfungsbescheids lassen sich in Verbindung mit dem Patentanwalt die Erteilungsaussichten einschätzen,
- ist eine eigene Verwertung möglich,
- ist eine Lizenzierung möglich oder in Vorbereitung,
- ist ein Verkauf möglich oder in Vorbereitung.
- Beobachten Sie ständig den Wettbewerb, insbesondere dessen Anmeldetätigkeit. (Überwachung der Veröffentlichung der Schutzrechtsanmeldung in den für Sie wichtigen Hersteller- oder Vertriebsländern.)
- Prüfen Sie ständig, insbesondere bei einer Produktentwicklung, ob Sie Schutzrechte Dritter verletzen.
- Halten Sie zum Lizenznehmer stets Kontakt.
- Weitere Informationen und Links:
»Verwertungen von Schutzrechten«- InnovAccess - Gewerblicher Rechtsschutz in den EU-Mitgliedsstaaten
- IPR-Helpdesk
- PIZnet - Patentinformationszentren
- Signo Deutschland (früher: INSTI)
- Patentserver des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
- TechnologieAllianz (bundesweites Netzwerk von Patent-, Verwertungs- und Technologietransfer-Agenturen)
- Existenzgründungsportal des BMWi
- Förderberatung »Forschung und Innovation« des Bundes
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
- IHK-Technologiebörse
- Liste der Innovations- und Technologieberater
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen
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